9. Januar 2020: 21. Verhandlungstag

Heute berichten zwei Betroffene der Angriffe auf der Schlossteichinsel. Sie schildern die Situation, in der sie von einer großen Gruppe einheitlich schwarz gekleideter und teilweise bewaffnete Personen umringt wurden. Der zweite Zeuge berichtet zudem von seiner Verletzung am Kopf durch einen Flaschenwurf. Ursprünglich hatten sich die Betroffenen nur zum Grillen mit Freunden auf der Schloßteichinsel getroffen.

Die Hauptverhandlung beginnt mit der Aussage von A. F., der am 14. September 2018 mit Freunden auf der Schloßteichinsel gegrillt hat. Seine Aussage wird von einem vereidigtem Dolmetscher übersetzt. Er erklärt, dass er mit zwei Cousin, Wi. und ihrem Freund Sa. und Me. zusammen gewesen sei. Es sei eine weitere Gruppe in dem Park gewesen. Die Angreifer seien zuerst auf diese andere Gruppe zugegangen. Kurze Zeit später rannten einige aus dieser Gruppe davon. Er habe das nur von weitem beobachtet und nicht sehen können, worum es ging. Dann seien die Angreifer auf ihn und seine Freunde zugekommen und hätten sie umkreist. Er habe nicht gesehen, ob sie sich vorher irgendwo gesammelt haben. Es seien 15 bis 20 Personen gewesen. Sie hätten nichts gesagt, bzw. könne er sich nicht erinnern, und sie hätten ihn und seine Begleiter*innen nur böse angeschaut. Er habe die Situation als bedrohlich empfunden. Irgendjemand habe dann gesagt, dass die Polizei komme, woraufhin sie wegliefen. Erst da habe er die Polizisten bemerkt. Im Weglaufen hätten die Angreifer dann noch alles, was sie dabei hatten, auf sie geworfen. A. F. und seine Leute seien direkt zu den Polizisten gegangen und hätten erzählt was passiert sei, die Beamten hätten dann die Verfolgung aufgenommen. A. F. erklärt, dass er mit Me. ebenfalls hinterhergelaufen seien und Videoaufnahmen gefertigt hätten.

Fa. K. sei wütend gewesen, weil er verletzt wurde. Wie das passiert ist, habe er nicht gesehen, so der Zeuge. Fa. habe ihm gesagt, er sei von einer Bierflasche beim Grillplatz getroffen worden, als die Angreifer losliefen. Der Zeuge sagt, dass er bei einigen der Angreifer Bierflaschen gesehen habe. Er wisse aber nicht, ob daraus getrunken wurde. A. F. erinnere sich nicht an zerschlagene Flaschen. Er sei sich auch sicher bei mindestens einer Person ein Messer gesehen zu haben, die Klinge zeigte ein wenig versteckt nach hinten in der Hand eines Angreifers. Einige hätten verstärkte Handschuhe getragen. An eine Pistole könne er sich nicht erinnern. Er erklärt, dass es so laut gewesen sei, dass er nicht sagen könne, ob er einen Schuß gehört hätte. Er habe das in seiner ersten Vernehmung anders ausgesagt. Beide Gruppen hätten sich dann noch beschimpft. Der Zeuge erklärt, dass er an dem Abend auch Alkohol getrunken habe. Er könne sich nicht erinnern, ob es bei seiner ersten Vernehmung Verständigungsprobleme gab. Seine zweite Vernehmung gleicht eher seiner heutigen Aussage. Auf Nachfrage sagt er, dass sie, während sie mit den Polizisten der Gruppe hinterherliefen, auch Flaschen in der Hand gehabt hätten. Diese hätten sie aber nicht geworfen.

Als nächstes wird Fa. K. vernommen. Er berichtet, dass er mit Freunden am Schloßteich grillen gewesen sei. Es sei bereits dunkel gewesen, als er eine Gruppe zu einer anderen Gruppe, die am See saß, gehen gesehen habe. Von denen, die am See saßen, seien dann einige weggelaufen. Die Gruppe sei dann zu ihnen gelaufen gekommen und habe sie geschlossen umkreist. Es seien ca. 20 Personen gewesen, die alle dunkel gekleidet gewesen seien. Sie hätten viel geredet, hätten gefragt was Fa. K und seine Begleitung hier machen und warum sie hier sind. Er wisse nicht mehr, ob eine oder mehrere Personen geredet haben. Sie hätten nicht geantwortet und abgewartet, was passiert. Es sei eine bedrohliche Situation gewesen. Sie hätten Flaschen und Messer in der Hand gehabt, an Handschuhe könne er sich nicht erinnern. Als die Gruppierung dann wegen der Polizei weggelaufen sei, hätten sie Flaschen geworfen. Er habe eine an den Kopf bekommen, erklärt der Zeuge. Fa.K. sagt, er habe sie auf sich zukommen sehen und seinen Kopf weggedreht, weshalb die Verletzung am Hinterkopf zustande gekommen sei. Er glaube, die Flasche sei ganz geblieben, kann sich aber nicht direkt erinnern.

Er sei dann zu den Polizisten und habe seinen Kopf gezeigt. Die anderen aus seiner Gruppe seien auch bei den Polizisten gewesen. Er sei dann auch mit hinter der Gruppe her gerannt und sei wütend wegen seiner Verletzung gewesen. Er wisse nicht mehr, ob J.W. und ihr Freund auch mit gerannt seien. Sa. habe seinen Kopf gefilmt. Er habe keine Flasche beim Hinterherlaufen mitgenommen, wisse aber auch nicht, ob die anderen das taten. Bei den Beschimpfungen habe er nicht verstehen können, was zu ihnen gesagt worden sei. Er habe keine Pistole gesehen, aber aus seiner Gruppe habe jemand eine gesehen. Er habe auch keinen Schuss gehört, nur, dass jemand sagte: „Vorsicht, die haben eine Pistole.“  Er glaube nicht, dass aus seiner Gruppe jemand ein Messer hatte und könne auch nicht sagen, was für Flaschen genau geflogen sind. 

Fa. K. berichtet, dass seine Kopfverletzung genäht werden musste. Er will den Arztbericht noch für die Akten nachreichen.

Ihm wird ein Bild von einem T-Shirt mit Totenkopf Aufdruck gezeigt. Es wurde in dem Areal der Schloßteichinsel gefunden. Er sagt, er kenne es nicht und es gehöre weder ihm noch seinen Freunden. Eine DNA-Analyse habe sein Erbgut an und in dem T-Shirt nachgewiesen. Er wisse, aber nicht wie das zustande komme. Neben dem Shirt sei auch eine Eisenstange mit einer Holzkugel daran gefunden worden, die er ebenfalls nicht erkannt hat. Auf Nachfrage erklärt er, dass er keine Kampfsporterfahrungen habe, er mache nur Fitnesssport.