8. Oktober 2019: 3. Prozesstag

Ein Kriminalhauptkommissar berichtet über die Vernehmung eines Angeklagten, in der dieser wiederum über die Verbindung zwischen dem als Rädelsführer angeklagten Christian K. und „Pro Chemnitz“ berichtet. Außerdem werden die Gründung von „Revolution Chemnitz“ und die Motive dahinter beleuchtet. Ein zweiter Kriminalbeamter berichtet unter anderem über die Pläne zur Waffenbeschaffung.

Pünktlich eröffnet der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats den dritten Prozesstag gegen die „Revolution Chemnitz“ genannte Gruppierung. Das Medieninteresse lässt weiterhin nach und nur wenige Besucher*innen wohnen dem Prozess bei. Die gläserne Trennscheibe zwischen Verhandlungs- und Besuchersaal die teilweise abgeklebt wurde, ist wieder frei.

Die Vernehmung des Zeugen Kriminalhauptkommissar (KHK) W. wird fortgesetzt. Es geht weiterhin um die Vernehmung des Angeklagten Sten E.  KHK W. antwortete auf die Frage, welche Rolle E. seinem Mitangeklagten Christian K. bei den Demonstrationen von „Pro Chemnitz“ 2018 zumaß, dass Sten E. Christian K. wohl zu „Pro Chemnitz“ gezählt habe. Laut Sten E. sei Christian K. dort als Ordner auf den Demonstrationen tätig gewesen.

KHK W. fuhr fort über die Festnahme am 1. Oktober 2018 des Beschuldigten E. zu berichten. In den frühen Morgenstunden des besagten Tages, sollte der Beschuldigte E. eingewiesen, sowie seine Räumlichkeiten und die seiner Freundin W. durchsucht werden. KHK W. teilte ihm darauf hin mit, wie er sich den Ablauf des Tages vorstelle und dass er ihn zum Vorwurf zum Verstoß gegen den §129a vernehmen wolle und er im Laufe des Tages nach Karlsruhe verlegt werden solle. Sten E. zeigte sich kooperativ und stimmte einer Aussage ohne anwaltlichen Beistand zu. Die Vernehmung habe unter Vorhalt der Chatprotokolle stattgefunden und von 7:30 Uhr bis 11:20 Uhr gedauert. Danach sei der Angeklagte nach Chemnitz verbracht und anschließend im Hubschrauber nach Karlsruhe überstellt worden.

Die weitere Befragung dreht sich um die Gründung der Gruppe und W. schildert dass Sten E. von Christian K. in den Chat hinzugefügt wurde. E. habe zuerst gedacht, es gehe dabei um die Teilnahme an weiteren Demonstrationen und nicht um die Beteilugung und Planung von „Terror“. Es sei direkt über das Thema Waffen in der Gruppe geschrieben worden, wobei das Ziel gewesen sein soll, eine Bewegung ins Leben zu rufen. Sten E. habe beteuert, dass er nicht alle Nachrichten auf Grund ihrer Länge und Schreibfehler verstanden habe und daher nicht wissen konnte, dass es um die Planung von Anschlägen gegangen sei. Deshalb habe er oft mit „klingt gut“ oder Smileys geantwortet, um sein Unverständniss nicht auffallen zu lassen. Grundaussagen in dem Chat seien gewesen, dass man sich nicht fremd im eigenen Land fühlen wolle und und das „Ausländer nicht tun und lassen können, was sie wollen“. Dabei, so schildert es der Beamte, sei die Erkenntnis geäußert worden, dass sich mit Demonstrationen nichts verändern lasse. Der Angeklagte Christian K. habe geschrieben: „Dagegen was wir hier vorhaben, war der NSU eine Kindergartegruppe“.

Auf Frage nach den Zielen der Gruppe, habe E. mit einer rhetorischen Gegenfrage geantwortet und äußerte, dass es wohl um Mord gehe, wenn über Waffen geschrieben wird. Im Chat sei es um scharfe Handfeuerwaffen gegangen. Sten E. habe gesagt, dass über eine Maschinepistole „MP5“ gesprochen worden sei, es also schon um „große Dinger“ gegangen sei.  Im Chat sei außerdem die Planung für den 14. September 2018 koordiniert worden. Christian K. habe Anweisungen gegeben, was mitzubringen sei und was nicht. So sollten alle Handschuhe mitbringen und diese beim Angeklagten V. im Kofferraum deponieren.

Der Kriminalbeamte berichtet weiter, dass sich die Angeklagten Sten E. und Christian K. wohl von Fußballerlebnissen und vom Rummel gekannt hätten. E. habe gedacht, dass Christian K. deswegen glaube, dass er einerseits ein verlässlicher Boxer sei und andererseits dass E. über gute Kontakte in die rechte gewaltbereite Fußballszene verfüge. Alle von K. in die Gruppe hinzugefügten Personen hätten als Multiplikatoren in ihre jeweiligen Szenen wirken sollen. So habe E. Kontakt zur Hooliganszene Dynamo Dresdens aufbauen sollen. E. habe jedoch ausgesagt, dass er nur Kontakte in das gewaltbereite Spektrum nach Chemnitz verfüge und in Dresden nur Kontakt zur Gruppe „Rebels“ habe, welche eher der Ultra-Szene zuzuordnen sei und sich im Block R des Dresdner Stadions betätigen würde. Diese habe er für den 14. September 2018 nach Chemnitz mobilisieren wollen, tat dies jedoch nicht, da sein Kontakt dort mitgeteilt habe, dass die „Rebels“ wegen eines Ausflugs nach Tschechien, sowieso nicht kommen könnten. Christian K. habe Sten E. weiterhin gefragt, ob er den „Jungsturm Elbflorenz“ mobilisieren könne. E. habe aber aufgrund fehlender Kontakte nur zusagen können, sich umzuhören.

Sten E. sei auch zu den Plänen für den 3. Oktober 2018 gefragt worden. Er habe geantwortet, dass er zwar wüsste, dass es eine größere Nummer als der 14. September  werden sollte. Jedoch habe er sich wenig damit beschäftigt, da er weder vor hatte nach Berlin noch nach Köthen zu einer Demonstration zu fahren, wo zu dieser Zeit ebenfalls rechte Aufmärsche stattfanden. Für den 3. Oktober habe Christian K. im Chat vorgeschlagen nach Berlin zu fahren zu den Feierlichkeiten zur deutschen Einheit. Dort solle mit den bis dahin besorgten Schusswaffen „zu Opfern kommen“ Ziel sei es, den Anschlag so darzustellen, als hätten Linke diese Attentate begangen. Sten E. habe in seiner Vernehmung gesagt, dass er von den Plänen nichts gelesen habe, da er wiederholt Dinge im Chat nicht verstanden habe.

Der Vorsitzende Richter fragt nach: Es sei doch ein Widerspruch, dass Sten E. einerseits betont, er wäre in die Pläne Christian K.s eingewiesen, behaupte aber andererseits, dass er nicht alles verstanden habe. Der Zeuge W. gibt wieder,  dass E. gesagt habe, dass er nur mit Smileys geantwortet hat und er den Chat lieber hätte verlassen sollen. Sten E. habe nur gewusst, dass die Pläne für den 3. Oktober 2018 wichtiger wären, aber nicht warum.

Im Anschluss hat die Verteidigung Möglichkeit für Nachfragen. Einer der Verteidiger fragt, ob KHK W. nicht davon ausging, dass es nötig gewesen wäre den Beschuldigten E. darüber aufzuklären, dass es sein Recht sei, einen anwaltlichen Beistand während der Maßnahme zu haben. Daraufhin sagte Wächter, dass er nicht wusste, dass er das muss. Weiter fragte E.s Verteidigung, ob er dies nicht als Fall eingeschätzt habe, wo eine Pflichtverteidigung notwendig gewesen sei und ob E. bei einer ersten Vernahme am 20. September 2018 bereits Einblicke in die Ermittlungen bekommen habe. Die erste Frage wird vom Zeuge bejaht. Die zweite Frage verneint er, da er am 20. September dem Beschuldigten nichts vorgelegt wurde, auch nicht die Chatprotokolle. RA Mayer hakt nochmal nach, ob eventuell in der Vernehmungspause schon die Brücke zum Thema Waffen geschlagen worden sei oder ob der Beschuldigte selbst mit diesem Thema angefangen habe. Der Zeuge W. verneint dies und hält es für ausgeschlossen.

Die Nebenklage fragt anschließend, ob der Zeuge die Rebels, die zur Ultraszene von Dynamo Dresden gehören, kennen würde, was er verneint. Er wird anschließend aus dem Zeugenstand entlassen.

Nach der Mittagspause wird der Zeuge F. aufgerufen, welcher damals an der Vernehmung vom Angeklaten Sven W. beteiligt war. Er ist selbst Kriminalkommissar, jedoch zur Zeit außer Dienst, da er einer anderen Beschäftigung nachgehen wollte. Da er den selben Geheimhaltungsauflagen unterliege, seien ihm von seinem ehemaligen Kollegen die Protokolle der Vernehmung vom 6. Dezember 2018 übergeben worden, um sich auf die Verhandlung vorzubereiten.

Er beginnt seine Aussage damit, dass Sven W. ebenfalls Mitglied im Chat gewesen und von Christian K. hinzugefügt worden sei. Im Chat habe sich Sven W. dafür interessiert Waffen zu kaufen, was K. vorher als Möglichkeit in den Chat erwähnt habe. Die Waffen wollte W. haben, um in einer Halle mit Freunden „herumzuballern“. Das habe er jedoch weder im Chat noch dem Beschuldigten K. so gesagt. Alle anderen hätten ihre Bestellungem im Chat machen sollen, Sven W. hingegen habe mit dem Beschuldigten Christian K. privat geschrieben.

Den Einführungstext in den Chat hätte Sven W. zwar gelesen, jedoch hätte er weder die Aussagen noch den Beschuldigten Christian K. ernst genommen und wollte nur „aus Interesse“ in diesem Chat bleiben. Im Widerspruch dazu stehe seine Aussage, dass er sich bei der Aktion am 14. September auf der Schlossteichinsel nicht beteiligen wollte, da er angeblich wusste, dass es dort eskalieren würde. Sven W. sei früher Teil der Neonazikameradschaft „Sturm 34“ gewesen – gemeinsam mit dem ebenfalls Angeklagten Tom W., der aufgrund seiner damaligen Aktivitäten bei Sturm 34 als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde. Sven We. habe jedoch angegeben, erst im Chat mitbekommen zu haben, dass auch Tom Wo. im Chat war. Weiterhin habe er zuvor schon den Angeklagten Völker von anderen Körperverletzungsdelikten gekannt und den Angeklagten Valenta aus dem Fußballumfeld. Sven We. habe angegeben, dass in besagten Chat alle Mitglieder bestätigen mussten, dass sie den Einführungstext gelesen haben. Ihm sei aber nicht ganz klar gewesen, welche Rolle er einnehmen sollte. Er sei als Experte für den Raum Mittweida hinzugefügt wurden, meinte aber dass er keine Leute organisiert habe, sondern nur Freunde hätte und keine Führungsposition für sich sehen würde. Sven We. habe weiterhin ausgesagt, dass er schon seit circa einem Jaht privat mit dem Angeklagten Christian K. gechattet habe. Seine politische Einstellung habe Sven We. selbst als „dem 3.Reich sehr nah“ beschrieben, obwohl er zum Beispiel bei Stadtfestbesuchen keinen Hass auf größere „Ausländergruppen“ gespürt habe.

Anschließend fragte die Generalbundesanwaltschaft den Zeugen, wie die Vernehmung protokolliert wurden sei, da auffällig kurze Antworten des Beschuldigten darin stünden. Der Zeuge beteuert jedoch, dass die Vernehmung so verlief und die Antworten des Beschuldigten nicht zusammengefasst worden seien. Jedoch seien die Antworten des Beschuldigten zur Mitschrift wiederholt worden.

Zur Ende der Vernehmung stellt die Verteidigung Sven We. einen Antrag auf Haftentlassung. Dies wird vom Richter Hans Schlüter-Staats abgelehnt, da es keine neuen Erkenntnisse durch die Vernehmung des Zeugen gab. Dieser wird vorerst entlassen. Am 28.Oktober 2019 wird die Verhandlung fortgesetzt.

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